1.) transitiv: sich erst einen Überblick verschaffen und dann die Fakten bewerten
Ermessen (Substantiv)
1.) Recht: Auswahl zwischen mehreren gleichermaßen rechtmäßigen Möglichkeiten bei einer behördlichen oder richterlichen Entscheidung (Verwaltungsakt, Urteil, Beschluss)
2.) gehoben: jemandes Einschätzung einer Lage; Erwägen mehrer Entscheidungsmöglichkeiten