1.) neben einer Fahrbahn befindliche Verkehrsfläche für Fußgänger
2.) In der Verwaltungsvorschrift zur deutschen Straßenverkehrsordnung wird das Wort Gehweg an einer Stelle ungenau und vom umgangssprachlichen Gebrauch abweichend für die gesamte neben der Rad(fahr)weg besteht.[http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm Verwaltungsvorschrift zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Absatz 4 Satz 2] I. Allgemeines 1. Benutzungspflichtige Radwege sind … für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten Rad- und Gehwegen ((Nach dieser Formulierung darf man annehmen, dass der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil als Gehweg zu bezeichnen ist.)) … II. Radwegebenutzungspflicht 1. b) „der Gehweg von dem Radverkehr und dem Fußgängerverkehr getrennt oder gemeinsam benutzt werden kann“
3.) Österreich: für den Fußgängerverkehr bestimmter (und als solcher gekennzeichneter) Weg