1.) Bildungswesen: Professorin, die nicht hauptamtlich einer Universität oder Hochschule angehört, die aber die formalen Qualitätsanforderungen an eine hauptamtliche Professorin der betreffenden Hochschulart erfüllt, auf mehrjährige erfolgreiche Lehrtätigkeit verweisen kann und nun nebenberuflich und unentgeltlich arbeitet