1.) Kriegsrecht: die Handlung sich für militärisch besiegt zu erklären (Kapitulationen können nur von Kommandanten größerer selbständiger Einheiten unterzeichnet werden)
2.) Völkerrecht: Vertrag, in welchem sich ein Vertragspartner den Anordnungen des andern Vertragspartners unterwirft
3.) völlige Aufgabe der eigenen Position in einer Auseinandersetzung
4.) veraltet: in Kapitel eingeteilter Vertrag (zum Beispiel über den Dienst als Kapitulant, das heißt als Freiwilliger im Militär)