1.) Fahrzeug, Transport: Ein kleines Kraftrad mit nicht mehr als 50 cm³, das mit Pedalen ausgestattet ist. Moped ist kein verkehrsrechtlich definierter Begriff. Mitunter werden auch Krafträder im Allgemeinen als Moped bezeichnet. Einige Mofas zählen zu den Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor dagegen nicht, da sie keine vollwertigen Krafträder sind.