1.) Recht: vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen. Nach deutschem Strafrecht ist ein Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet
2.) umgangssprachlich allgemein Töten, Tötung eines Menschen