1.) 1. Abschnitt der ärztlichen Prüfung (M1), Zwischenprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen naturwissenschaftlichen und anatomischen, physiologischen und psychologischen Grundlagen der Ärzten/Ärztinnen
2.) 1. Abschnitt der zahnärztlichen Prüfung, Zwischenprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen naturwissenschaftlichen, physiologischen und anatomischen Grundlagen der Medizin von Zahnärzten/Zahnärztinnen und der zahnärztlichen Propädeutik
3.) 1. Abschnitt der tierärztlichen Prüfung. Zwischenprüfung der Kenntnisse auf dem Gebiet der allgemeinen naturwissenschaftlichen und anatomischen Grundlagen der Tierärzten/Tierärztinnen und der Viehzucht.