1.) Recht, Gesellschaftsrecht, Privatrecht: schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses (insbesondere eines Vereins oder einer Aktiengesellschaft)
2.) Recht, öffentliches Recht: exekutive Rechtsnorm, die von einer Selbstverwaltungskörperschaft (insbesondere einer Gemeinde) im Rahmen der ihr eingeräumten Autonomie zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten gesetzt wird