1.) deutsches Strafverfahrensrecht, [http://www.buzer.de/gesetz/2075/a29435.htm § 45a DRiG]: juristischer Laie, der ehrenamtlich an der Urteilsfindung im Rahmen von Strafverfahren neben einem oder mehreren Berufsrichtern beteiligt ist
2.) in Belgien und Luxemburg: Beigeordneter des Bürgermeisters, Stadtbeamter
3.) während des Hoch- und Frühen Neuzeit: Person, die zur Erfüllung verschiedener Aufgaben bei Gericht und in der Verwaltung verpflichtet war