1.) Personen, die nach Tod oder Scheidung eines Elternteils den anderen Elternteil geheiratet haben, aber mit dem Stiefkind (Stieftochter, Stiefsohn) nicht leiblich verwandt sind
2.) ein Paar, bestehend aus einem Stiefelternteil im Sinne der Bedeutung 1.) und einem späteren Ehegatten dieses Stiefelternteils