1.) transitiv, etwas jemandem unterstellen: jemandem die Verfügungsgewalt geben über etwas (Aufgaben, Personen, Institutionen, Militärverbände)
2.) transitiv, jemandem etwas unterstellen: jemandem etwas in negativer Absicht fälschlicherweise zuschreiben (vor allem eine Absicht, eine Meinung, eine Handlung)
3.) transitiv: von etwas als einer Annahme ausgehen