1.) Güter oder ideelle Werte, die jemand bei seinem Tod hinterlassen hat, bei ideellen Werten auch übertragen, wenn die Rede von Abstrakta, wie Personenvereinigungen, Gemeinschaften, Gemeinwesen, Körperschaften und Ähnlichem ist
2.) ein testamentarisch bekundeter letzter Wille
3.) deutsches Erbrecht: Zuwendung eines Vermögensvorteils durch letztwillige Verfügung an einen anderen, ohne diesen als Erben einzusetzen