2.) in Österreich: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der nach Beratung mit sechs weiteren Laienrichtern zusammen mit drei Berufsrichtern über das Strafmaß bei schweren Verbrechen und politischen Straftaten entscheidet
3.) vor allem in angelsächsischen Staaten: bei Strafgerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der zusammen mit anderen Geschworenen unabhängig vom Richter über die Schuld eines Angeklagten entscheidet und in manchen Staaten auch das Strafmaß festlegt