1.) Verheimlichung beziehungsweise Verschleierung steuerbarer Tatbestände, um Steuern zu sparen
Beispielsätze mit HINTERZIEHUNG
1.) „Das kleine Beispiel verdeutlicht den Fall: Ein Steuerpflichtiger hat gegenüber der Steuerbehörde Umsatzsteuer in Höhe von 10.000 EUR nicht angezeigt, gleichwohl hat er einen Vorsteuererstattungsanspruch von 15.000 EUR gegen die Steuerbehörde, welche ebenfalls nicht angezeigt wurden. D. h. grundsätzlich würde sich ein Erstattungsanspruch ergeben. Allerdings erfolgt dennoch eine Hinterziehung von Steuern, da die Saldierung von verschiedenen Steuerposten nicht gestattet ist.“
1.) „Die Hinterziehung von Quellensteuern besteht darin, dass die Steuer nicht oder nicht vollständig abgezogen wird.“