1.) „Bedient sich ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht er den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit Note 6 bewertet.“
1.) „Geht es um studentische Plagiate, handelt es sich oft weniger um gezielten Unterschleif als um pures Unvermögen.“
1.) „Der Unterschleif muss Konsequenzen haben – und so erkennt das Gymnasium dem Trickser im nachhinein das Abitur ab, was – natürlich – weitere Folgen hat: sein Studium hat er dann ja unberechtigt aufgenommen und abgeschlossen.“
2.) „Mit dem Hinscheiden des Kurfürsten schied aber auch Kunckels Ansehen, wenigstens innerhalb der Mark Brandenburg. Man machte ihm den Prozeß auf Veruntreuung und Unterschleif, und wenn auch nichts bewiesen werden konnte, […].“
2.) „Welche Spiele überhaupt, oder für besondere Classen verbothen; wie Personen, die verbothene Spiele treiben, und diejenigen, die ihnen dazu Unterschleif geben, zu bestrafen sind, bestimmen die politischen Gesetze.“
2.) „Einige von den Verwaltern, unter denen manche waren, die nur notdürftig lesen und schreiben konnten, erschraken, weil sie aus dieser Rede herauszuhören glaubten, der junge Graf sei mit ihrer Geschäftsführung unzufrieden und sei hinter ihre Unterschleife gekommen; ….“
3.) „Im Hinblick darauf, daß sie Einbrechern nicht nur Unterschleif gewährte, sondern auch noch deren Beute verhehlte, käme die bedingte Nachsicht der Geldstrafe nicht in Frage.“
3.) „Der Tucher: ‚Was für Ort sein das dann gewest, wo sie Unterschleif gesucht?‘“