1.) historisch: mittelalterliches Sondergericht, das in Ost- und Mitteldeutschland zur Sicherung des Landfriedens und in Westfalen für die Urteilssprechung für besonders schwere Straftaten diente
2.) geheime, gesetzlich nicht legitimierte Zusammenkunft zur Urteilsfindung bei bestimmten politischen Morden, Anschlägen und Ähnlichem